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Betriebsverbot und -beschränkungen

(Fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeiten nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV))

BKat-Nr. *)DeliktPunkteFaP-
Kategorie
**)
Regelsatz
EURO
Fahrverbot
178aBetriebsverbot wegen Verstoßes gegen Mitteilungspflichten oder Pflichten beim Erwerb des Fahrzeugs nicht beachtet1 P B40nein
179aFahrzeug in Betrieb genommen, obwohl das vorgeschriebene Kennzeichen fehlt1 P B40nein
179bFahrzeug in Betrieb genommen, dessen Kennzeichen mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen ist1 P B50nein

*) BKat-Nr. = Bußgeldkatalog-Nummer

**) FaP  = "Fahrerlaubnis auf Probe". A und B bezeichnet die FaP-Kategorie (A steht für schwerwiegende und B für weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung).



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