Personenbeförderung, Sicherungspflichten
(Fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeiten nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO))
| BKat-Nr. *) | Delikt | Punkte | FaP- Kategorie **) | Regelsatz EURO | Fahrverbot |
|---|---|---|---|---|---|
| 99 | Als Kraftfahrzeugführer Kind ohne jede Sicherung befördert oder als anderer Verantwortlicher nicht für eine Sicherung eines Kindes in einem Kraftfahrzeug gesorgt (außer in Kraftomnibussen über 3,5 t zulässige Gesamtmasse) oder | ||||
| als Führer eines Kraftrades befördert, obwohl es keinen Schutzhelm trug | |||||
| 99.1 | ... bei einem Kind | 1 P | B | 40 | nein |
| 99.2 | ... bei mehreren Kindern | 1 P | B | 50 | nein |
*) BKat-Nr. = Bußgeldkatalog-Nummer
**) FaP = "Fahrerlaubnis auf Probe". A und B bezeichnet die FaP-Kategorie (A steht für schwerwiegende und B für weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung).

