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Punkte und ihre Haltbarkeit

Eintragungen über Verkehrsverstöße im Verkehrszentralregister werden nach Ablauf feststehender Fristen zuzüglich einer Überliegefrist von einem Jahr gelöscht. Die Löschung erfolgt von Amts wegen und braucht nicht beantragt zu werden.

Tilgungsfristen / Verkehrszuwiderhandlungen

Eine Tilgung erfolgt nur, wenn innerhalb dieser Fristen keine weiteren Verkehrsverstöße begangen werden.

Kurzfassung / Gesetzestext



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