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Fragen und Antworten - Produktsicherheit

Kann das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) Rückrufe anordnen?

Das KBA kann Rückrufe anordnen. In Frage kommt die Anordnung aber nur, wenn eine ernste Gefährdung (siehe Frage "Was ist eine ernste Gefährdung?") vorliegt und der Hersteller mit eigenen Maßnahmen die Gefahr nicht ausreichend wirkungsvoll beseitigen kann.

Wann schaltet sich das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) als Produktsicherheitsbehörde ein?

Das KBA schaltet sich ein, wenn ihm Informationen über herstellerbedingte Mängel an Fahrzeugen oder Fahrzeugteilen bekannt werden, die zu ernsten Gefährdungen von Personen führen können. Diese Informationen können aus unterschiedlichen Quellen stammen (zum Beispiel: Medien, Privatpersonen, Hersteller, Behörden).

Was ist eine ernste Gefährdung?

Nicht jede mögliche Gefährdung ist eine ernste Gefährdung. An den folgenden Kriterien können Sie sich orientieren, ob eine ernste Gefährdung wahrscheinlich ist:

  • Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen anwendbarer Rechtsverordnungen werden nicht eingehalten oder Sicherheit und Gesundheit von Personen werden bei bestimmungsgemäßer Verwendung oder vorhersehbarer Fehlanwendung gefährdet und
  • die Gefährdung tritt plötzlich und unvorhersehbar auf und
  • die Gefährdung ist für Personen unabwendbar

Was sind praktische Beispiele für eine ernste Gefährdung?

Ernst ist eine Gefährdung beispielsweise, wenn ein ordnungsgemäß gewartetes Fahrzeug nicht mehr gelenkt werden kann. Das heißt, die Lenkanlage fällt während der Fahrt ohne Vorankündigung komplett aus (zum Beispiel: Bruch der Lenkspindel, Spurstange, Bruch eines Rades). Wenn nur die Lenkunterstützung (Servolenkung) ausfällt, liegt jedoch keine ernste Gefährdung vor, da das Fahrzeug im gesetzlichen Rahmen lenkbar bleibt.

Fälle können jedoch meist nicht verallgemeinert werden. Oft ist der Einzelfall zu betrachten.

Ich befürchte eine ernste Gefährdung durch einen herstellerbedingten Mangel an meinem Fahrzeug. Wie informiere ich das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)?

Zur effektiven Bearbeitung benötigt das KBA folgende Informationen:

  • Kopien des Fahrzeugbriefs und der Inspektionsnachweise
  • Bestätigung, dass das Fahrzeug unfallfrei und im serienmäßigen Zustand ist
  • kurze Beschreibung des Mangels und der resultierenden Gefahr
  • Kopien von Gutachten unabhängiger Sachverständiger und Schriftverkehr mit dem Hersteller (wenn vorhanden)

Muss ich als Hersteller oder Importeur eines Verbraucherprodukts für den Straßenverkehr das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) über einen herstellerbedingten Produktmangel informieren?

Ja, Sie unterliegen im Bereich des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) einer gesetzlichen Meldepflicht, wenn Sie von Gefahren für Personen durch Ihr Produkt wissen. In welchem Staat Sie melden müssen, richtet sich nach dem Stammsitz der Firma im EWR.

Weitere Informationen zur Ausführung der Produktsicherheitsvorschriften durch das KBA können Sie dem "Kodex zur Ausführung des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) bei Straßenfahrzeugen" entnehmen.

Datei ist nicht barrierefrei Kodex zur Ausführung des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) bei Straßenfahrzeugen (pdf 292-KB)



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