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Fragen und Antworten - Verkehr deutscher Lastkraftfahrzeuge

Wofür wird die Güterkraftverkehrsstatistik benötigt?

Zur Beurteilung des Umfangs, der Struktur und der Entwicklung des Straßengüterverkehrs auf nationaler und internationaler Ebene (zum Beispiel Straßenbauplanung, Planung verkehrs- und umweltbezogener Maßnahmen, Marktanalysen).

Wird die Erhebung zur Güterkraftverkehrsstatistik nur in Deutschland durchgeführt?

Daten zum Straßengüterverkehr werden in den meisten europäischen Staaten (unter anderem in der gesamten EU), überwiegend mittels Stichprobenbefragungen, erhoben und veröffentlicht.

Welche Fahrzeuge werden in Deutschland für die Güterkraftverkehrsstatistik herangezogen?

Nur Lastkraftfahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen Nutzlast und alle Sattelzugmaschinen, die in Deutschland angemeldet sind.

Gibt es Daten zum Gesamtverkehr mit Güterkraftfahrzeugen innerhalb Deutschlands?

Die deutsche Güterkraftverkehrsstatistik liefert die Ergebnisse für deutsche Fahrzeuge. Statistiken zum Verkehr mit europäischen Lastkraftfahrzeuge in Deutschland werden auf Basis der Verordnung (EG) Nr. 6/2003 erstellt, die können aufgrund des Meldeverfahrens frühestens ein Jahr nach Ende des Berichtsjahres erzeugt werden.

Können Fahrzeuge von der in Deutschland durchgeführten Befragung zur Güterkraftverkehrsstatistik ausgenommen werden?

Nach § 12 Verkehrsstatistikgesetz besteht Auskunftspflicht. Sobald ein Fahrzeug für die Befragung ausgewählt wird, gibt es keine Möglichkeit, sich von der Auskunftspflicht befreien zu lassen. Eine Verweigerung kann mit Bußgeld geahndet werden.

Warum wird nur mein Fahrzeug abgefragt?

Die Fahrzeuge werden nach einem repräsentativen Stichprobenverfahren ausgewählt. Es ist sichergestellt, dass ein ausgewähltes Fahrzeug nur einmal im Jahr in die Befragung gelangt, es sei denn, das Fahrzeug wird technisch verändert oder auf einen anderen Halter umgeschrieben. Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Betrieb beziehungsweise Unternehmen mehrmals pro Jahr in die Erhebung gelangt um so größer, je umfangreicher sein Fuhrpark ist. Für die Befragungsauswahl ist grundsätzlich nicht das Unternehmen, sondern das Fahrzeug maßgebend.

Wer kommt für die Portokosten zur Rücksendung des Fragebogens zur Güterverkehrsstatistik auf?

Nach § 15 Absatz 3 Bundesstatistikgesetz trägt der auskunftspflichtige Unternehmer die Portokosten. Seit Ende 2006 wird aber auch ein kostenfreier Service zur Meldung über das Internet angeboten.

Wer bezahlt den Aufwand für das Ausfüllen des Fragebogens zur Güterkraftverkehrsstatistik?

Nach § 15 Absatz 3 Bundesstatistikgesetz trägt der auskunftspflichtige Unternehmer die Kosten für den entstandenen Aufwand.

Was geschieht mit den Fragebogendaten?

Die Angaben fließen ein in die Statistik "Verkehr deutscher Lastkraftfahrzeuge", die Sie kostenfrei einsehen beziehungsweise herunterladen können. Weitere ausführliche Informationen und Erläuterungen finden Sie im KBA Shop unter der Rubrik Kraftverkehrsstatistik.

Wo erhalte ich Daten zum Verkehr deutscher Lastkraftfahrzeuge?

Sowohl unter der Rubrik "Verkehr deutscher Lastkraftfahrzeuge" als auch im KBA Shop unter der Rubrik Kraftverkehrsstatistik erhalten Sie kostenfreie und kostenpflichtige Statistiken. Spezielle Fragestellungen beantworten wir Ihnen gerne: Kontaktformular



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