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Fragen und Antworten - Typgenehmigungen

Warum führt das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) Konformitätsüberprüfungen durch?

Die Verkehrssicherheit und der Umweltschutz sollen auf hohem Niveau gehalten werden. Deshalb existieren Vorschriften über Fahrzeuge, die in den Verkehr gebracht werden sollen. Mit der Konformitätsüberprüfung kontrolliert das KBA die Hersteller (oder deren Händler), ob sie den mit der Genehmigung verbundenen Pflichten nachkommen und ihre Produktion genehmigungskonform ausführen. Werden dabei Abweichungen festgestellt, können dem Hersteller Maßnahmen auferlegt werden, um genehmigungskonforme Produkte zu gewährleisten. Diese Maßnahmen können sogar bis zum Widerruf der Genehmigung führen.

Stellt das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) durch seine Forderungen den Umweltschutz sicher?

Neben der Überwachung der Hersteller bezüglich ihrer genehmigungsgerechten Produkte auch von umweltrelevanten Fahrzeugen, Bauteilen und Seperaten Technischen Einheiten im Straßenverkehr wird auch deren Verhalten über die Lebensdauer hinweg untersucht. So wird zum Beispiel das Abgasverhalten von in Betrieb befindlicher Fahrzeuger gemäß einer EG-Richtlinie genehmigt und vom Hersteller überwacht. Das KBA hat einen Leitfaden erstellt, nach dem die Hersteller das Abgasverhalten von in Betrieb befindlichen Fahrzeugen überprüfen und das KBA eine Überwachung vornimmt. (IUC-In-Use-Compliance)

Was muss ich tun, wenn mir die Zulassung meines erworbenen Re-Import-Fahrzeugs wegen fehlender Zulassungspapiere verweigert wird?

Diese fehlenden Unterlagen gehören den Genehmigungsinhabern und können nur bei ihnen angefordert werden (Hersteller). Beim Kauf eines Fahrzeugs sollte darauf geachtet werden, dass die erforderlichen Zulassungspapiere ausgehändigt werden - insbesondere die Übereinstimmungsbescheinigung, die sogenannte CoC-Bescheinigung (CoC = Certificate of Conformity). Werden Re-importierte Fahrzeuge mit CoC-Bescheinigung zugelassen, liegt das Zulassungsverfahren im Ermessen der Zulassungsbehörden. Bei Unstimmigkeiten ist die vorgesetzte Dienststelle der Zulassungsbehörde für weitere Anfragen zuständig.

Wie erfolgt die Schadstoffeinstufung bei Re-Import-Fahrzeugen?

Die Schadstoffeinstufung ergibt sich aus den Zulassungspapieren. In der Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Bescheinigung) ist unter Ziffer 46.1 das Abgasverhalten des Fahrzeugs beschrieben. Unter Ziffer 47 der CoC-Bescheinigung ist gegebenenfalls die Schlüsselnummer für die Einstufung in die deutsche Steuerklasse eingetragen. Fehlt die Schlüsselnummer, nimmt die Zulassungsbehörde die Einstufung vor. Änderungen der Einstufung sind nur nach weiteren Abgasprüfungen durch einen Technischen Dienst möglich.

Was kann ich tun, wenn nach Aussage der Zulassungsbehörde eine vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erteilte Ausnahme für Fahrzeuge der auslaufenden Serien auf mein Fahrzeug nicht zutrifft? (Artikel 27, 2007/46/EG)

Bei vermeintlich nicht zutreffenden Ausnahmen ist der Hersteller oder sein in Deutschland zuständiger Vertreter für das Fahrzeug anzusprechen.

Was kann ich tun, wenn nach Aussage der Zulassungsbehörde eine vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erteilte Ausnahme für Fahrzeuge der auslaufenden Serien für mein Fahrzeug abgelaufen ist? (Artikel 8, Absatz 2 Buchstabe b, 70/156/EWG)

Vom KBA erteilte, zwischenzeitlich abgelaufene Ausnahmen werden nicht von ihr verlängert. Wenden Sie sich an die zuständige Zulassungsbehörde.

Dürfen elektrische oder elektronische Geräte, die vor dem 01.10.2002 bereits in Kraftfahrzeugen verwendet wurden, in neuen nach dem 01.10.2002 erstmals in den Verkehr kommenden Kraftfahrzeugen weiterverwendet werden?

Ja, sofern die Einhaltung der Grenzwerte der Störaussendung nach Richtlinie 72/245/EWG geprüft und eine entsprechende Bescheinigung des Geräteherstellers vorliegt (Typische Anwendungsfälle zum Beispiel bei Fahrscheindrucker, Fahrscheinentwerter und Fahrzielanzeigen, Funkgeräte, Autoradios).

Wer benötigt im Typgenehmigungsverfahren eine Anfangsbewertung?

Eine Anfangsbewertung benötigen Hersteller, Beauftragte oder alleinvertriebsberechtigte Händler, die beim Kraftfahrt-Bundesamt erstmalig eine Typgenehmigung für ein Fahrzeug, ein System, ein Bauteil, eine selbständige technische Einheit oder einen Ausrüstungsgegenstand nach national oder international gültigen Rechtsvorschriften beantragen. Weitere Erläuterungen sowie erforderliche Vordrucke können dem Merkblatt zur Anfangsbewertung (MAB) entnommen werden.

Ich habe einen Austauschschalldämpfer mit "e-Nummer" montiert. Muss ich einen Abdruck der Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) mitführen?

Nach der im Zusammenhang mit der Erteilung einer EG-Typgenehmigung für Austauschschalldämpfer anzuwendenden Richtlinie der EG müssen solche Schalldämpfer mit der vorgeschriebenen EG-Kennzeichnung dauerhaft versehen sein. Das Mitliefern einer Bescheinigung, mit der die Übereinstimmung mit dem genehmigten Typ bestätigt wird, ist in diesen Fällen nicht gefordert. Jedoch muss der Abnehmer auf den genehmigten Verwendungsbereich hingewiesen werden.

Nach § 19 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) Absatz 4 in Verbindung mit Absatz 3 ist nicht gefordert, dass eine Kopie der Genehmigung mitzuführen ist, wenn die Austauschschalldämpfer nach einer Richtlinie der EG genehmigt sind.

Austauschschalldämpfer dürfen nur im Rahmen des genehmigten Verwendungsbereichs verwendet werden. Ein entsprechender Nachweis durch den Fahrzeughalter gegenüber den mit der Verkehrsüberwachung zuständigen Stellen ist nach der Vorschriftenlage nicht erforderlich.

Dürfen eingefärbte Folien an vorderen Seitenscheiben von Personenkraftwagen angebracht werden?

Folien, die an Scheiben von Kraftfahrzeugen angebracht werden sollen, sind nach § 22a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bauartgenehmigungspflichtig. Sie dürfen nur verwendet werden, wenn sie mit einem amtlich zugeteilten Prüfzeichen gekennzeichnet sind. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat im Rahmen seiner Zuständigkeiten eine Reihe von Allgemeinen Bauartgenehmigungen (ABG) für Folien erteilt. In keinem Fall wurden eingefärbte Folien für die Verwendung an solchen Scheiben genehmigt, die für die Durchsicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind. Vordere Seitenscheiben sind für die Durchsicht von Bedeutung. Ob Zulassungsbehörden Bauartgenehmigungen im Einzelfall für die Verwendung an vorderen Seitenscheiben erteilt haben, ist dem KBA nicht bekannt.

Ich habe eine Anhängekupplung an mein Fahrzeug angebaut. Muss die Kupplung in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden?

Nach § 19 Absatz 3 Nummer 2a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) erlischt die für ein Fahrzeug erteilte Betriebserlaubnis bei Änderungen durch Anbau von Teilen unter anderem nicht, wenn für diese Teile eine EWG-/EG-Typgenehmigung nach Europäischem Gemeinschaftsrecht (auch möglich: UNECE Regelung R55) erteilt worden ist und eventuelle Einschränkungen oder Einbauanweisungen beachtet worden sind. Eine Abnahme des ordnungsgemäßen Anbaus ist in diesen Fällen nicht gefordert. Dabei ist es unerheblich, von welcher Genehmigungsbehörde in einem Mitgliedstaat der EG die Genehmigung erteilt wurde.

Unabhängig davon ist die Frage zu behandeln, ob ein solcher Kupplungsanbau durch die Zulassungsbehörde in den Fahrzeugpapieren zu vermerken ist. Nach § 27 Absatz 1 StVZO brauchen Änderungen am Fahrzeug erst bei der nächsten Befassung gemeldet werden. Jedoch muss nach Absatz 1a zum Beispiel eine Änderung der zulässigen Anhängelast unverzüglich gemeldet werden.

Im Falle von nach nationalem Recht genehmigten Kupplungen (ABG) gelten die Festlegungen der Genehmigung.

Wie komme ich an eine Zweitschrift der Betriebserlaubnis für mein zulassungsfreies Fahrzeug?

Ersatz für verlorene Abdrucke oder Ablichtungen dürfen durch den Hersteller oder Inhaber der Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) nur ausgefertigt werden, wenn die für den Halter des Fahrzeugs örtlich zuständige Zulassungsbehörde bescheinigt, dass nach ihren Unterlagen der Betrieb des Fahrzeugs weder wegen technischer Mängel verboten noch die verloren gemeldete Betriebserlaubnis eingezogen worden ist. Es genügt auch die Bestätigung eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr, dass das vorgeführte Fahrzeug noch dem genehmigten Typ entspricht.

Soweit der ABE-Inhaber nicht mehr existent ist, wenden Sie sich bitte an einen Technischen Dienst, der aus den dort vorliegenden Unterlagen für Fahrzeuge mit Typgenehmigung entsprechende Papiere erstellen kann. Sofern entsprechende Unterlagen nicht vorliegen, kann der Technische Dienst sie beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) anfordern. Verfügen Halter von Fahrzeugen, die nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) der DDR nicht zulassungspflichtig waren (zum Beispiel Kleinkrafträder) nicht mehr über den Nachweis der Allgemeinen Betriebserlaubnis, so kann dieser vom KBA oder von dem gegebenenfalls noch existierenden Fahrzeughersteller ausgestellt werden.

Verlust der Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) für Felgen, Spoiler, Sonderlenkrad, Auspuff oder andere Nachrüstteile. Bekomme ich beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einen neuen ABE-Abdruck?

Nein. Nur der Inhaber einer ABE (Hersteller oder Alleinvertriebsberechtigte) ist befugt, unter bestimmten Voraussetzungen einen Ersatz für verlorengegangene ABE-Abdrucke zu übermitteln. Unter Bekanntgabe der ABE Nummer ist lediglich möglich, Ihnen nähere Angaben wie zum Beispiel den Namen des Herstellers oder des Zustellungsbevollmächtigten, Anschrift, Telefonnummer oder den Typ mitzuteilen.

Nur unter der Voraussetzung, dass der Hersteller/Inhaber einer ABE nicht mehr existiert, ist es jedoch möglich, einen Auszug aus der ABE beim KBA zu bestellen. Diese Dienstleistung ist gebührenpflichtig!

Gibt es unter www.kba.de eine Verzeichnis in dem ich zum Beispiel Genehmigungen über Fahrzeugteile und deren Verwendungsbereiche finde?

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ist nicht berechtigt, Daten aus erteilten Genehmigungen an "Dritte" weiter zu geben.



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