Fragen und Antworten - Zentrales Fahrerlaubnisregister
- Ich habe Fragen zum Führerscheinrecht
- Kann ich meine Führerscheindaten vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erhalten?
- Wie bekomme ich meinen entzogenen Führerschein zurück?
- Was kann ich tun, wenn ich mit einer Entscheidung meiner Fahrerlaubnisbehörde nicht einverstanden bin?
- Ich habe meinen deutschen Führerschein im Ausland umgetauscht und möchte ihn jetzt wieder zurück haben. Was muss ich tun?
Ich habe Fragen zum Führerscheinrecht
zum Beispiel
- Fahrerlaubnisklassen,
- Umtausch eines alten Führerscheins,
- Ersatzführerschein nach Verlust oder Diebstahl,
- Gültigkeitsfristen,
- Verlängerung
- Neuerteilung eines Führerscheins nach Entzug,
- Umtausch eines ausländischen Führerscheins in einen deutschen Führerschein
An welche Stelle kann ich mich wenden?
Für alle Fragen des Führerscheinrechts ist die für Ihren Wohnort zuständige Fahrerlaubnisbehörde (Straßenverkehrsbehörde) zuständig. Das Anschriftenverzeichnis der Fahrerlaubnisbehörden steht Ihnen im KBA Shop kostenfrei zur Verfügung.
Kann ich meine Führerscheindaten vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erhalten?
Im KBA sind Führerscheindaten zu allen seit 01.01.1999 ausgestellten EU-Führerscheinen mit den Klassen A bis E, M, L, S und T gespeichert. Zu diesen Daten kann das KBA Auskunft erteilen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen fügen Sie der Anfrage eine Kopie der Vorder- und Rückseite des Personalausweises oder des Passes bei.
Informationen über ältere Führerscheine (grau oder rosa) können nicht erteilt werden, da diese Daten nur bei der Fahrerlaubnisbehörde (Straßenverkehrsbehörde) der Stadt oder des Kreises, die den Führerschein ausgestellt hat, vorliegen.
Die meisten Fahrerlaubnisbehörden haben auch die Möglichkeit, direkt (online) auf die im KBA gespeicherten Daten zu den neuen Führerscheinen zuzugreifen und eine diesbezügliche Auskunft zu geben.
Wie bekomme ich meinen entzogenen Führerschein zurück?
Entzogene Führerscheine sind bei den örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörden hinterlegt, also nicht beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Stellen Sie einen Antrag an die für Ihren Wohnort zuständige Fahrerlaubnisbehörde (Straßenverkehrsbehörde). Sie informiert Sie über die weitere Vorgehensweise.
Was kann ich tun, wenn ich mit einer Entscheidung meiner Fahrerlaubnisbehörde nicht einverstanden bin?
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ist als Bundesbehörde für die zentrale Registrierung der Führerscheindaten und die Erteilung von Auskünften an berechtigte Stellen beziehungsweise Privatpersonen zu deren persönlichen Daten zuständig.
Das KBA ist nicht vorgesetzte Stelle der Fahrerlaubnisbehörden und kann diesen Stellen damit keine Weisungen erteilen. Es kann keine abweichenden Entscheidungen treffen oder Ausnahmegenehmigungen erteilen. Wenden Sie sich deshalb an die vorgesetzte Stelle der Fahrerlaubnisbehörde in Ihrem Bundesland. Die zuständige Stelle kann Ihnen Ihre Fahrerlaubnisbehörde benennen.
Ich habe meinen deutschen Führerschein im Ausland umgetauscht und möchte ihn jetzt wieder zurück haben. Was muss ich tun?
Im Ausland umgetauschte deutsche Führerscheine werden in der Regel über das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) an die deutsche Fahrerlaubnisbehörde (Straßenverkehrsamt) zurückgeschickt, die den Führerschein ausgestellt hat. Das KBA behält daher keine Führerscheine.
Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz wieder in Deutschland haben, wenden Sie sich zur Antragstellung an die für ihren Wohnort zuständige deutsche Fahrerlaubnisbehörde. Wenn Sie weiterhin im Ausland leben, fragen Sie bei der deutschen Fahrerlaubnisbehörde, die den Führerschein seinerzeit ausgestellt hat, ob sie den alten Führerschein entwertet zurückbekommen können. Es ist nicht zulässig, mehrere gültige Führerscheine gleichzeitig zu besitzen.

