Fragen und Antworten - Zentrales Fahrzeugregister
- Wie erhalte ich einen Abdruck beziehungsweise eine Ablichtung meiner verloren gegangenen Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE)?
- Ich habe meine Zulassungsbescheinigung Teil II beziehungsweise meinen Fahrzeugbrief verloren. Wie erhalte ich Ersatz?
Wie erhalte ich einen Abdruck beziehungsweise eine Ablichtung meiner verloren gegangenen Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE)?
Eine Ersatzausfertigung kann der Inhaber der ABE, das ist der Hersteller oder der Alleinvertriebsberechtigte, ausstellen. Dem ABE–Inhaber ist eine Bescheinigung der für Ihren Wohnsitz zuständigen Zulassungsbehörde vorzulegen, dass nach deren Unterlagen der Betrieb des Fahrzeugs weder wegen technischer Mängel verboten noch die Betriebserlaubnis eingezogen worden ist.
Ich habe meine Zulassungsbescheinigung Teil II beziehungsweise meinen Fahrzeugbrief verloren. Wie erhalte ich Ersatz?
Melden Sie umgehend den Verlust Ihrer örtlichen Zulassungsbehörde. Die Zulassungsbehörde meldet dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) die Seriennummer der in Verlust geratenen Zulassungsbescheinigung Teil II beziehungsweise des in Verlust geratenen Fahrzeugbriefes. Das KBA veranlasst die Veröffentlichung (Aufbietung) der Seriennummer im elektronischen Verkehrsblatt (Amtsblatt des BMVBS). Verläuft die Veröffentlichung erfolglos, erhalten Sie 14 Tage nach Veröffentlichung von Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde eine Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II.

