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Sicherheitsprüfung digitales EG-Kontrollgerät

Europäische Zertifizierungsstruktur für das digitale EG-KontrollgerätQuelle: KBA


Als Maßnahme zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bei gleichzeitig besserem Schutz gegen Manipulation von Aufzeichnungen hat die Europäische Gemeinschaft mit der Verordnung VO (EG) 2135/98 die Einführung eines digitalen EG-Kontrollgerätes für bestimmte Fahrzeugarten beschlossen.

Für die in der Bundesrepublik Deutschland tätigen Institutionen führt die Abteilung Technik des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) die jährlichen Sicherheitsprüfungen im Auftrag der Deutschen Member State Authority (D-MSA) im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) auf der Grundlage eines dort genehmigten Verfahrens durch. Damit wird die Einhaltung der Forderungen der Verordnung über das digitale EG-Kontrollgerät und der europäischen und deutschen Sicherheitspolitik überprüft.

In die Überprüfung einbezogen sind

  • die Deutsche Certification Authority (D-CA), die digitale Schlüssel der Hardware-Hersteller zertifiziert
  • der Personalisierer der EG-Kontrollgerätkarten (D-CP)
  • Hersteller von Fahrzeugeinheiten (vehicle units) und Wegsensoren (motion sensors)

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite: Allgemeine Informationen zum EG-Kontrollgerät



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