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Abbiegen

(Fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeiten nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO))

BKat-Nr. *)DeliktPunkteFaP-
Kategorie
**)
Regelsatz
EURO
Fahrverbot
40Abgebogen, ohne Fahrzeug durchfahren zu lassen und dadurch einen Anderen gefährdet2 PA70nein
41Beim Abbiegen auf einen Fußgänger keine besondere Rücksicht genommen und ihn dadurch gefährdet2 PA70nein
43Beim Linksabbiegen nicht voreinander abgebogen und dadurch einen Anderen gefährdet1 PA70nein
44Beim Abbiegen in ein Grundstück einen Anderen gefährdet2 PA80nein
44Beim Wenden oder Rückwärtsfahren einen Anderen gefährdet (soweit nicht BKat-Nr. 83.1 bis 83.3) ***)2 PA80nein

*) BKat-Nr. = Bußgeldkatalog-Nummer

**) FaP  = "Fahrerlaubnis auf Probe". A und B bezeichnet die FaP-Kategorie (A steht für schwerwiegende und B für weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung).

***) Anmerkung der Redaktion



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