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Achslast, Gesamtgewichte, Anhängelast hinter Kraftfahrzeug

(Fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeiten nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO))

BKat-Nr. *)DeliktPunkteFaP-
Kategorie
**)
Regelsatz
EURO
Fahrverbot
198Kraftfahrzeug, Anhänger oder Fahrzeugkombination in Betrieb genommen, obwohl die zulässige Achslast, das zulässige Gesamtgewicht oder die zulässige Anhängelast hinter einem Kraftfahrzeug überschritten war bei Kraftfahrzeugen über 7,5 t oder Kraftfahrzeugen mit Anhänger über 2 t Überschreitung um mehr als    
198.1.25 Prozent1 PB80nein
198.1.310 Prozent1 PB110nein
198.1.415 Prozent1 PB140nein
198.1.520 Prozent3 PB190nein
198.1.625 Prozent3 PB285nein
198.1.730 Prozent3 PB380nein
 Anordnen oder Zulassen der Inbetriebnahme als Halter in diesen Fällen, Überschreitung um mehr als    
199.1.25 Prozent1 PB140nein
199.1.3 10 Prozent3 PB235nein
199.1.415 Prozent3 PB285nein
199.1.520 Prozent3 PB380nein
199.1.625 Prozent3 PB425nein
 Kraftfahrzeug, Anhänger oder Fahrzeugkombination in Betrieb genommen, obwohl die zulässige Achslast, das zulässige Gesamtgewicht oder die zulässige Anhängelast hinter einem Kraftfahrzeug überschritten war bei Kraftfahrzeugen bis 7,5 t Inbetriebnahme, Anordnen oder Zulassen der Inbetriebnahme, Überschreitung um mehr als    
198.2.4 20 Prozent3 PB95nein
198.2.525 Prozent3 PB140nein
199.2.630 Prozent3 PB235nein

*) BKat-Nr. = Bußgeldkatalog-Nummer

**) FaP  = "Fahrerlaubnis auf Probe". A und B bezeichnet die FaP-Kategorie (A steht für schwerwiegende und B für weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung).



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