Kraftfahrt-Bundesamt (Link zur Startseite)



Autobahnen und Kraftfahrstraßen

(Fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeiten nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO))

BKat-Nr. *)DeliktPunkteFaP-
Kategorie
**)
Regelsatz
EURO
Fahrverbot
79Autobahn oder Kraftfahrstraße mit einem Fahrzeug benutzt, dessen Höhe zusammen mit Ladung mehr als 4,20 m betrug1 PB70nein
81An dafür nicht vorgesehener Stelle auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen eingefahren und dadurch einen Anderen gefährdet3 PA75nein
82Beim Einfahren Vorfahrt auf der durchgehenden Fahrbahn nicht beachtet3 PA75nein
83Gewendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung gefahren (soweit nicht Straftat) ***)    
83.1... in einer Ein- oder Ausfahrt4 PA75nein
83.2... auf der Nebenfahrbahn oder dem Seitenstreifen4 PA130nein
83.3... auf der durchgehenden Fahrbahn4 PA200ja
85Auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen Fahrzeug geparkt2 PB70nein
88Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens benutzt2 PA75nein

*) BKat-Nr. = Bußgeldkatalog-Nummer

**) FaP  = "Fahrerlaubnis auf Probe". A und B bezeichnet die FaP-Kategorie (A steht für schwerwiegende und B für weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung).

***) Anmerkung der Redaktion



Diese Seite:

© Kraftfahrt-Bundesamt, alle Rechte vorbehalten.