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Überholen

(Fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeiten nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO))

BKat-Nr. *)DeliktPunkteFaP-
Kategorie
**)
Regelsatz
EURO
Fahrverbot
17Außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt3 PA100nein
18Mit nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende überholt1 PA80nein
19Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage (soweit nicht BKat-Nr. 21; 21.1) ***)3 PA100nein
19.1... und dabei Verkehrszeichen (Zeichen 276, 277) nicht beachtet4 PA150nein
19.1... und dabei Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295, 296) überquert oder überfahren oder der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung (Zeichen 297) nicht gefolgt4 PA150nein
19.1.1... mit Gefährdung (in den Fällen BKat-Nr. 9.1) ***)4 PA250ja
19.1.2... mit Sachbeschädigung (in den Fällen BKat-Nr. 9.1) ***)4 PA300ja
20Überholt unter Nichtbeachten von Verkehrszeichen (Zeichen 276, 277)1 PA70nein
21Überholt mit Kraftfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t bei Sichtweite unter 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen4 PA120nein
21.1... mit Gefährdung4 PA200ja
21.2... mit Sachbeschädigung4 PA240ja
22Zum Überholen ausgeschert und dadurch nachfolgenden Verkehr gefährdet2 PA80nein

*) BKat-Nr. = Bußgeldkatalog-Nummer

**) FaP  = "Fahrerlaubnis auf Probe". A und B bezeichnet die FaP-Kategorie (A steht für schwerwiegende und B für weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung).

***) Anmerkung der Redaktion



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