Logo Kraftfahrt-Bundesamt (Link zur Startseite)



Vorschriftzeichen

(Fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeiten nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO))

BKat-Nr. *)DeliktPunkteFaP-
Kategorie
**)
Regelsatz
EURO
Fahrverbot
150Unbedingtes Haltgebot (Zeichen 206) nicht befolgt und dadurch einen anderen gefährdet3 PA50nein
150Trotz Rotlicht nicht an Haltlinie (Zeichen 294) gehalten und dadurch einen anderen gefährdet3 PB50nein
151Als Fahrzeugführer in einem Fußgängerbereich (Zeichen 239, 242, 243) einen Fußgänger gefährdet            
151.1... bei zugelassenem Fahrzeugverkehr (Zeichen 239, 242 mit Zusatzschild)1 PB40nein
151.2... bei nicht zugelassenem Fahrzeugverkehr1 PB50nein
152Eine für kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern (Zeichen 261) oder für Kraftfahrzeug mit wassergefährdender Ladung (Zeichen 269) gesperrte Straße befahren3 PB100nein
152.1... bei Eintragung von bereits einer Entscheidung wegen Verstoßes gegen Zeichen 261 oder 2693 PB250ja
153Mit einem Kraftfahrzeug trotz Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1, 270.2) am Verkehr teilgenommen1 PB40nein

*) BKat-Nr. = Bußgeldkatalog-Nummer

**) FaP  = "Fahrerlaubnis auf Probe". A und B bezeichnet die FaP-Kategorie (A steht für schwerwiegende und B für weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung).



Diese Seite:

© Kraftfahrt-Bundesamt, alle Rechte vorbehalten.