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Wechsellicht- und Dauerlichtzeichen

(Fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeiten nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO))

BKat-Nr. *)DeliktPunkteFaP-
Kategorie
**)
Regelsatz
EURO
Fahrverbot
132Als Fahrzeugführer in anderen als den Fällen des Rechtsabbiegens mit Grünpfeil rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt3 PA90nein
132.1... mit Gefährdung4 PA200ja
132.2... mit Sachbeschädigung4 PA240ja
132.3... bei schon länger als 1 Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichen4 PA200ja
132.3.1... mit Gefährdung4 PA320ja
132.3.2... mit Sachbeschädigung4 PA360ja
133.1Vor dem Rechtsabbiegen mit Grünpfeil nicht angehalten3 PA70nein
133.2Beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil den Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen, ausgenommen der Fahrradverkehr auf Radwegfurten, gefährdet3 PA100nein
133.3Beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil den Fußgängerverkehr auf Radwegfurten der freigegebene Verkehrsrichtungen
133.3.1behindert3 PA100nein
133.3.2gefährdet3 PA150nein

*) BKat-Nr. = Bußgeldkatalog-Nummer

**) FaP  = "Fahrerlaubnis auf Probe". A und B bezeichnet die FaP-Kategorie (A steht für schwerwiegende und B für weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung).



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