Logo Kraftfahrt-Bundesamt (Link zur Startseite)



EU-Führerschein

Für deutsche Fahrschüler brachte der EU-Führerschein zum 1. Januar 1999 wichtige Veränderungen mit sich. In Deutschland ersetzen heute die europäischen Fahrerlaubnisklassen A bis E die bisher übliche Klasseneinteilung nach Nummern. Die Fahrerlaubnis kann in allen EG-Mitgliedstaaten sowie in den EWR-Staaten Norwegen, Island und Liechtenstein ohne Umtausch genutzt werden. Damit entfällt der Umtausch einer Fahrerlaubnis bei Wohnsitzwechsel von einem Mitgliedstaat in einen anderen. Führerscheine, die nach altem Recht erteilt wurden, bleiben grundsätzlich auch nach dem 1. Januar 1999 in vollem Umfang jedoch befristet bis 19. Januar 2033 gültig.

Das Kraftfahrt-Bundesamt führt seit dem 1. Januar 1999 das Zentrale Fahrerlaubnisregister. Dieses Register speichert alle fahrerlaubnisrelevanten Daten.



Diese Seite:

© Kraftfahrt-Bundesamt, alle Rechte vorbehalten.