Kraftfahrt-Bundesamt



Presseinformation Nr. 3/2010 - Bereifung den Wetterverhältnissen anpassen – Punkte vermeiden

Flensburg, 1. Februar 2010. Auch wenn eine allgemeine Winterreifenpflicht nicht besteht, ist die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen an die Wetterverhältnisse anzupassen – unabhängig von dem Wechsel der Jahreszeiten.

Die Fahrzeughalter haben insbesondere für eine geeignete Bereifung zu sorgen. So sieht es die Straßenverkehrsordnung vor. Wer sein Fahrzeug nicht an die Wetterverhältnisse angepasst hat und dadurch andere behindert, muss mit einem Bußgeld von 40,00 Euro und einem Punkt im Verkehrszentralregister rechnen. Im Kraftfahrt-Bundesamt gingen vom 01. Oktober 2008 bis zum 30. September 2009 insgesamt 473 Mitteilungen ein, die auf eine nicht wettergerechte Ausrüstung der Fahrzeuge zurückzuführen waren. Den Schwer-„Punkt“ bildeten die PKW-Fahrer.

Mit 202 Mitteilungen wurde die Mehrheit der Verstöße aus Nordrhein-Westfalen gemeldet, das im Vergleich der Bundesländer zum 01.01.2009 mit über 10,3 Millionen Kraftfahrzeugen auch den größten Fahrzeugbestand ausweist.

Ansprechpartner:
Herr Stephan Immen, Telefon: +49 461 316-1293

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