Kraftfahrt-Bundesamt (Link zur Startseite)



Ladung

(Fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeiten nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO))

BKat-Nr. *)DeliktPunkteFaP-
Kategorie
**)
Regelsatz
EURO
Fahrverbot
102
102.1
Ladung oder Ladeeinrichtung
nicht verkehrssicher verstaut oder gegen Herabfallen nicht besonders gesichert bei Lastkraftwagen oder Kraftomnibussen
1 PB50nein
102.1.1... mit Gefährdung3 PB75nein
102.2.1bei anderen Kraftfahrzeugen
... mit Gefährdung
3 PB50nein
104Fahrzeug geführt, dessen Höhe zusammen mit der Ladung mehr als 4,20 m betrug1 PB40nein

*) BKat-Nr. = Bußgeldkatalog-Nummer

**) FaP  = "Fahrerlaubnis auf Probe". A und B bezeichnet die FaP-Kategorie (A steht für schwerwiegende und B für weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung).



Diese Seite:

© Kraftfahrt-Bundesamt, alle Rechte vorbehalten.