Logo Kraftfahrt-Bundesamt (Link zur Startseite)



Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers

(Vorsätzlich begangene Ordnungswidrigkeiten nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO))

BKat-Nr. *)DeliktPunkteFaP-
Kategorie
**)
Regelsatz
EURO
Fahrverbot
246.1Mobil- oder Autotelefon verbotswidrig benutzt - als Fahrzeugführer1 PB40nein
247Als Führer eines Kraftfahrzeuges verbotswidrig ein technisches Gerät zur Feststellung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen betrieben oder betriebsbereit mitgeführt4 PB75nein

*) BKat-Nr. = Bußgeldkatalog-Nummer

**) FaP  = "Fahrerlaubnis auf Probe". A und B bezeichnet die FaP-Kategorie (A steht für schwerwiegende und B für weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung).



Diese Seite:

© Kraftfahrt-Bundesamt, alle Rechte vorbehalten.