Logo Kraftfahrt-Bundesamt (Link zur Startseite)



Wie erhalte ich für Rückrufe Halteranschriften des Zentralen Fahrzeugregisters?

Aus Gründen des Datenschutzes kann nicht jeder diese Daten erhalten. Nur Fahrzeugherstellern und Inhabern von Betriebserlaubnissen für Fahrzeuge (Allgemeine Betriebserlaubnis, EG-Typgenehmigung) werden die Anschriften mitgeteilt, wenn ein erheblicher Mangel für die Verkehrssicherheit oder Umwelt vorliegt.

Weitere Informationen zur Bereitstellung von Halteranschriften können Sie dem "Kodex zur Ausführung des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG) bei Straßenfahrzeugen" entnehmen.

Datei ist nicht barrierefrei Kodex zur Ausführung des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) bei Straßenfahrzeugen (pdf 292-KB)



Diese Seite:

© Kraftfahrt-Bundesamt, alle Rechte vorbehalten.