Wie erhalte ich für Rückrufe Halteranschriften des Zentralen Fahrzeugregisters?
Aus Gründen des Datenschutzes kann nicht jeder diese Daten erhalten. Nur Fahrzeugherstellern und Inhabern von Betriebserlaubnissen für Fahrzeuge (Allgemeine Betriebserlaubnis, EG-Typgenehmigung) werden die Anschriften mitgeteilt, wenn ein erheblicher Mangel für die Verkehrssicherheit oder Umwelt vorliegt.
Weitere Informationen zur Bereitstellung von Halteranschriften können Sie dem "Kodex zur Ausführung des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG) bei Straßenfahrzeugen" entnehmen.
Kodex zur Ausführung des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) bei Straßenfahrzeugen (pdf 292-KB)
