Erhalten Zubehörhersteller Halteranschriften des Zentralen Fahrzeugregisters?
Zubehör- oder Fahrzeugteilehersteller dürfen keine Anschriften erhalten. Diese sollten erst Kontakt zum betroffenen Fahrzeughersteller aufnehmen, damit dieser den Rückruf durchführt. In besonderen Einzelfällen kann das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) Anschriften ermitteln und selbst die Fahrzeughalter anschreiben.
