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Kann das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) Rückrufe anordnen?

Das KBA kann Rückrufe anordnen. Angeordnet werden Rückrufe aber nur, wenn eine ernste Gefährdung vorliegt und der Hersteller mit eigenen Maßnahmen die Gefahr nicht ausreichend wirkungsvoll beseitigen kann.



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