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Mein Fahrzeug ist von einem Rückruf betroffen. Meine örtliche Zulassungsbehörde hat mir die Betriebsuntersagung für mein Fahrzeug angekündigt. Wie verhalte ich mich?

Bei besonders gefährlichen Mängeln müssen alle betroffenen Fahrzeuge repariert werden. Deshalb meldet das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) am Ende solcher Rückrufaktionen die nicht reparierten Fahrzeuge an die Zulassungsbehörden.

Sie können die Betriebsuntersagung verhindern, wenn Sie Ihr Fahrzeug sofort in einer Werkstatt des Herstellers reparieren lassen und Sie dies der Zulassungsbehörde nachweisen. Näheres erfahren Sie von Ihrer Zulassungsbehörde.



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