Aufgabe des Verkehrszentralregisters
Das Verkehrszentralregister
- übermittelt die im Register vorgehaltenen Informationen an Gerichte, Staatsanwaltschaften, Bußgeld- und Verwaltungsbehörden, Polizei und Bundespolizei. Diese Behörden treffen im Interesse der Verkehrssicherheit Entscheidungen über notwendige verkehrserzieherische und verkehrspolitische Maßnahmen.
- erteilt Auskünfte an den Betroffenen über die zu seiner Person eingetragenen Verkehrsverstöße.

