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Fragen und Antworten - Die Fahrerkarte

Wozu dient die Fahrerkarte?

Die Fahrerkarte ermöglicht die Speicherung von Lenk- und Ruhezeiten und enthält die Personendaten des Fahrers.

Wo erhalte ich eine Fahrerkarte?

Sie erhalten die Fahrerkarte bei der für Ihren Wohnort zuständigen Ausgabestelle. Diese Stelle ist auch für alle rechtlichen Fragen zur Fahrerkarte zuständig. Das Anschriftenverzeichnis steht Ihnen im KBA Shop kostenfrei zur Verfügung:

Ausgabestelle der Kontrollgerätkarten (AV 3)

Was sind die Voraussetzungen für die Beantragung einer Fahrerkarte?

Der Antragssteller hat folgende Unterlagen vorzulegen:
(§ 5 Absatz 1 Fahrpersonalverordnung (FPersV))

  • Nachweis über Wohnsitz in Deutschland und Anschrift
  • Deutschen Kartenführerschein beziehungsweise entsprechende Fahrerlaubnis eines Mitgliedstaats der EU/EWR.
  • Nachweis über Identität (zum Beispiel: Personalausweis)
  • Lichtbild

Der Fahrer darf nur über eine gültige Fahrerkarte verfügen.

Jede missbräuchliche Verwendung wird verfolgt und geahndet.

Welche Anforderungen werden an das Lichtbild gestellt?

Qualitativ hochwertige Fotos sind die Voraussetzung für eine einwandfreie Verarbeitung des Bildes. Benötigt wird ein aktuelles Lichtbild beziehungsweise Passfoto in Farbe (45 bis 35 mm), bei welchem das Gesicht mit direktem Blick in die Kamera zentriert auf dem Foto platziert ist. Der Bildhintergrund muss einen klaren Kontrast zu Gesicht, Haaren und Kleidung bilden, damit das Gesicht in allen Bereichen scharf abgebildet und klar ist (ohne Kopfbedeckung).

Was kostet eine Fahrerkarte?

Zurzeit zirka 32 bis 42 Euro.

Der genannte Rahmen setzt sich zusammen aus Kostenanteilen für das KBA und denen der Bundesländer. Die Länder setzen die Höhe der relevanten Gebühren in eigener Zuständigkeit fest.

Wie lange dauert es, bis ich meine Fahrerkarte erhalte?

Der Versand personalisierter Kontrollgerätkarten erfolgt innerhalb einer Woche nach Eingang des Antrages beim KBA.

Sonderfälle sind die Expressbestellungen:
In diesen Fällen werden Kartenbestellungen, die vor 12:00 Uhr im KBA eingehen, noch am selben Tag, Bestellungen, die nach 12:00 Uhr eingehen, am nächsten Werktag bearbeitet.

Wie lange ist die Fahrerkarte gültig?

GültigkeitFallKostenFrist
5 JahreBei ErstausstellungkostenpflichtigBeginn der Gültigkeit mit Datum der Personalisierung (Herstellung).
Bei Erneuerung aufgrund von Beschädigung beziehungsweise Fehlfunktion als GewährleistungsfallkostenfreiBeginn der Gültigkeit mit Datum der Personalisierung (Herstellung). Ende der Gültigkeit entspricht immer dem der ersetzten Karte.
Bei Erneuerung aufgrund von Beschädigung beziehungsweise Fehlfunktion außerhalb der GewährleistungkostenpflichtigBeginn der Gültigkeit mit Datum der Personalisierung (Herstellung). Dies betrifft nur Karten, die keine unnatürlichen Beschädigungen aufweisen. Bei allen anderen entspricht die Gültigkeit der ersetzten Karte.
Bei Erneuerung aufgrund des Ablaufs der Gültigkeit der vorherigen KartekostenpflichtigBeginn der Gültigkeit der neuen Karte einen Tag nach Ablauf der Gültigkeit der vorherigen Karte.
Bei Ersatz wegen Diebstahl oder VerlustkostenpflichtigBeginn der Gültigkeit mit Datum der Personalisierung (Herstellung). Ende der Gültigkeit entspricht immer dem der ersetzten Karte. Bei Ersatz wegen Diebstahl oder Verlust ist gemäß § 5 der Fahrpersonalverordnung (FPersV) keine neue Gültigkeitsdauer zu setzen!
Die Gewährleistungsfrist für Kontrollgerätkarten beträgt zwei Jahre.

Was muss ich tun, wenn die Gültigkeit der Fahrerkarte abläuft?

Wenn Sie die Erneuerung Ihrer Fahrerkarte wünschen, stellen Sie bei der zuständigen antragsbearbeitenden Stelle frühestens 6 Monate und spätestens 15 Werktage vor Ablauf der Gültigkeit einen entsprechenden Antrag.

Die Gültigkeitsdauer der neuen Karte schließt unmittelbar an das Ablaufdatum der alten Karte an. Bestellen Sie Ihre Folgekarte bitte nicht zu früh, denn sollte die alte Karte gestohlen werden oder verloren gehen, muss auch die neue Karte eingezogen und eine weitere, sofort gültige Karte beantragt werden. Dies kann für Sie zu unnötigen Kosten führen.

Bitte beachten Sie, die abgelaufene Karte verbleibt in Ihren Händen. Sie müssen sie nach Ablauf der Gültigkeit noch mindestens 28 Kalendertage im Fahrzeug mitführen.

Kann ich eine Fahrerkarte und einen neuen Führerschein gleichzeitig beantragen?

Die gleichzeitige Beantragung ist abhängig von der Organisationsstruktur des jeweiligen Bundeslandes.

Wirkt sich der Entzug der Fahrerlaubnis auf die Fahrerkarte aus?

Nein. Allerdings dürfen Sie während des Entzuges der Fahrerlaubnis die Fahrerkarte selbstverständlich nicht nutzen.

Wem gehört die Fahrerkarte?

Die Fahrerkarte ist immer Eigentum des Fahrers. In dem auf der Fahrerkarte befindlichen Chip sind die persönlichen Daten des Fahrers in maschinenlesbarer Form gespeichert. Auch wenn eventuell der Arbeitgeber die Karte bezahlt hat, geht sie nicht in das Eigentum des Arbeitgebers über.



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