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Fragen und Antworten - Die Werkstattkarte

Wozu dient die Werkstattkarte?

Die Werkstattkarte dient zur Prüfung beziehungsweise Reparatur, Kalibrierung und Programmierung des digitalen EG-Kontrollgerätes, sowie zum Herunterladen der Daten und zur Datensicherung.

Wo erhalte ich eine Werkstattkarte?

Sie erhalten die Werkstattkarten bei der zuständigen Ausgabestelle. Das Anschriftenverzeichnis steht Ihnen im KBA Shop kostenfrei zur Verfügung:

Ausgabestelle der Kontrollgerätkarten (AV 3)

Was sind die Voraussetzungen für die Beantragung einer Werkstattkarte?

Der Antragsteller hat folgende Angaben zu machen und durch Unterlagen nachzuweisen:
(§ 7 Absatz 2 Fahrpersonalverordnung (FPersV)):

  • Name, Anschrift und Sitz der Werkstatt, des Herstellers von Kontrollgerätkarten oder des Fahrzeugherstellers,
  • Geburts- und Familiennamen, Vornamen, Tag und Ort der Geburt des Unternehmers oder der nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung berufenen Person,
  • Geburts- und Familiennamen, Vornamen, Tag und Ort der Geburt, aktuelle Wohnanschrift und bevorzugte Sprache der verantwortlichen Fachkraft, für die die Werkstattkarte beantragt wird,
  • Anerkennung oder Beauftragung der Werkstatt nach § 57b der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO),
  • Schulung der verantwortlichen Fachkraft, für die die Werkstattkarte beantragt wird, entsprechend der Richtlinie für die Durchführung von Schulungen der verantwortlichen Fachkräfte, die Prüfungen der Fahrtschreiber und Kontrollgeräte nach § 57b Absatz 3 der StVZO durchführen sowie
  • bestehendes Arbeitsverhältnis mit der verantwortlichen Fachkraft, für die die Werkstattkarte beantragt wird.

Was kostet eine Werkstattkarte?

Zurzeit zirka 31 bis 52 Euro.

Der genannte Rahmen setzt sich zusammen aus Kostenanteilen für das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) und denen der Bundesländer. Die Länder setzen die Höhe der relevanten Gebühren in eigener Zuständigkeit fest.

Wie lange dauert es, bis ich meine Werkstattkarte erhalte?

Der Versand personalisierter Kontrollgerätkarten erfolgt innerhalb einer Woche nach Eingang des Antrages beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).

Sonderfälle sind die Expressbestellungen:
In diesen Fällen werden Kartenbestellungen, die vor 12:00 Uhr im KBA eingehen, noch am gleichen Tag, Bestellungen, die nach 12:00 Uhr eingehen, am nächsten Werktag bearbeitet.

Wie lange sind die Werkstattkarten gültig?

GültigkeitFallKostenFrist
1 JahrBei ErstausstellungkostenpflichtigBeginn der Gültigkeit mit Datum der Personalisierung (Herstellung).
Bei Erneuerung aufgrund von Beschädigung beziehungsweise Fehlfunktion als GewährleistungsfallkostenfreiBeginn der Gültigkeit mit Datum der Personalisierung (Herstellung). Ende der Gültigkeit entspricht immer dem der ersetzten Karte.
Bei Erneuerung aufgrund von Beschädigung beziehungsweise Fehlfunktion außerhalb der GewährleistungkostenpflichtigBeginn der Gültigkeit mit Datum der Personalisierung (Herstellung).
Bei Erneuerung aufgrund des Ablaufs der Gültigkeit der vorherigen KartekostenpflichtigBeginn der Gültigkeit der neuen Karte einen Tag nach Ablauf der Gültigkeit der vorherigen Karte.
Bei Ersatz wegen Diebstahl oder VerlustkostenpflichtigBeginn der Gültigkeit mit Datum der Personalisierung (Herstellung). Ende der Gültigkeit entspricht immer dem der ersetzten Karte. Bei Ersatz wegen Diebstahl oder Verlust ist gemäß § 7 der Fahrpersonalverordnung (FPersV) keine neue Gültigkeitsdauer zu setzen!

Wie setzt sich die PIN (Persönliche Identifikationsnummer) für eine Werkstattkarte zusammen?

Die PIN kann aus Großbuchstaben (gesamtes Alphabet, außer Vokale), aus Zahlen (0, 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9) oder aus Großbuchstaben und Zahlen bestehen. Sie ist immer sechsstellig.

Wer erhält Werkstattkarten?

Werkstattkarten stehen im Eigentum der Werkstatt und werden qualifiziertem Werkstattpersonal ausgestellt.

Wie viele Karten kann eine Werkstatt haben?

Werkstattkarten werden nur persönlich an qualifiziertes Werkstattpersonal ausgegeben. Jede Person darf nur Inhaber einer Werkstattkarte sein. Bei mehreren Arbeitgebern (Werkstätten) kann je Werkstatt eine Werkstattkarte ausgegeben werden.

Kann die Ausstellung einer Werkstattkarte verweigert werden?

Ja, die Ausstellung einer Karte kann dann verweigert werden, wenn die gesetzlich vorgegebenen Voraussetzungen nicht erfüllt werden. Hierzu zählen zum Beispiel fehlende Eignung und Zuverlässigkeit der Werkstatt und nicht qualifiziertes Personal.

Muss ich für den Erwerb einer Werkstattkarte eine Fahrerlaubnis besitzen?

Nein, man braucht keine Fahrerlaubnis, um eine Werkstattkarte bekommen zu können. Sie ersetzt jedoch nicht die erforderliche Fahrerlaubnis der betreffenden Klassen bei Testfahrten.

Welche Institutionen haben bisher Werkstattkarten erhalten?

Verzeichnis der Institutionen, die Werkstattkarten für das EG-Kontrollgerät erhalten haben (Stand: 03.01.2012)

Datei ist nicht barrierefrei Institutionen Werkstattkarten (pdf 490-KB)



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