Logo Kraftfahrt-Bundesamt (Link zur Startseite)



Lastfahrt

Fahrt eines zuvor leeren Lastkraftfahrzeuges mit Ladung (auch leere Verpackungs- und Transportmittel wie Container, Wechselbehälter und Paletten gelten als Ladung) bis zur völligen Entladung.



Diese Seite:

© Kraftfahrt-Bundesamt, alle Rechte vorbehalten.