Oldtimer
Oldtimer sind Kraftfahrzeuge oder Kraftfahrzeuganhänger, die als historisches Kulturgut anerkannt wurden. Sie müssen mindestens 30 Jahre alt sein (Datum der Erstzulassung), sich in einem sehr guten Allgemeinzustand befinden und nur noch in einer begrenzten Stückzahl vorhanden sein. Fahrzeuge, die als Oldtimer anerkannt wurden, können seit dem 01.01.1997 ein gesondertes Kennzeichen erhalten. Die Sonderstellung wirkt sich ermäßigend auf die Kraftfahrzeugsteuer aus.

