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Selbstfahrende Arbeitsmaschinen

Nationale Fahrzeugart: Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen, mit dem Fahrzeug fest verbundenen Einrichtungen zur Verrichtung von Arbeiten, jedoch nicht zur Beförderung von Personen und Gütern bestimmt und geeignet sind.

  • Arbeitsmaschinen und Arbeitsgeräte für die Land- oder Forstwirtschaft
  • Arbeitsmaschinen für Erdarbeiten und Straßenbau
  • Sonstige Arbeitsmaschinen

(Siehe auch Sonstiges Kraftfahrzeug oder N-Fahrzeug beziehungsweise T-Fahrzeug bei Lof-Fahrzeugen.)



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