Selbstfahrende Arbeitsmaschinen
Nationale Fahrzeugart: Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart und ihren besonderen, mit dem Fahrzeug fest verbundenen Einrichtungen zur Verrichtung von Arbeiten, jedoch nicht zur Beförderung von Personen und Gütern bestimmt und geeignet sind.
- Arbeitsmaschinen und Arbeitsgeräte für die Land- oder Forstwirtschaft
- Arbeitsmaschinen für Erdarbeiten und Straßenbau
- Sonstige Arbeitsmaschinen
(Siehe auch Sonstiges Kraftfahrzeug oder N-Fahrzeug beziehungsweise T-Fahrzeug bei Lof-Fahrzeugen.)

