Auskünfte zu Allgemeinen Betriebserlaubnissen der ehemaligen DDR
Ist Ihr Nachweis (Registrierschein) für die in der ehemaligen DDR hergestellten Fahrzeuge verloren gegangen?
Das Kraftfahrt-Bundesamt stellt Ihnen den Nachweis über die erteilte Allgemeine Betriebserlaubnis aus für:
- Kleinkrafträder (Mokicks, Mopeds)
- Fahrräder mit Hilfsmotor und
- Leichtkrafträder aus der ehemaligen DDR, die vor dem 1. März 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind
- motorisierte Krankenfahrstühle aus der ehemaligen DDR, die vor dem 1. März 1991 erstmals in den Verkehr gekommen sind
- Zulassungsfreie Anhänger der ehemaligen DDR-Produktion
Die Auskunft kostet je Fahrzeug 18,33 Euro zuzüglich Porto und Nachnahmeentgelt.
Der Antrag sollte folgende Angaben enthalten:
- Typ (Auslieferungszustand ohne technische Umbauten)
- Fahrzeug-Identifizierungsnummer (Fahrgestellnummer)
- Baujahr
- Vollständige Anschrift
- Telefonnummer für eventuelle Rückfragen
Formulare
Formulare für Mopeds und Kleinkrafträder
Antrag auf Nachweis der Allgemeinen Betriebserlaubnis (pdf 49-KB)
Antrag auf Nachweis der Allgemeinen Betriebserlaubnis (rtf 123-KB)
Formulare für Anhänger
Antrag auf Nachweis der Allgemeinen Betriebserlaubnis (Anhänger) (pdf 27-KB)
Antrag auf Nachweis der Allgemeinen Betriebserlaubnis (Anhänger) (rtf 108-KB)
Bilder
Schwunglicht-Magnetzündung / Elektronikzündung

