Können Fahrzeuge von der in Deutschland durchgeführten Befragung zur Güterkraftverkehrsstatistik ausgenommen werden?
Nach § 12 Verkehrsstatistikgesetz besteht Auskunftspflicht. Sobald ein Fahrzeug für die Befragung ausgewählt wird, gibt es keine Möglichkeit, sich von der Auskunftspflicht befreien zu lassen. Eine Verweigerung kann mit Bußgeld geahndet werden.

