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Wer kommt für die Portokosten zur Rücksendung des Fragebogens zur Güterverkehrsstatistik auf?

Nach § 15 Absatz 3 Bundesstatistikgesetz trägt der auskunftspflichtige Unternehmer die Portokosten. Seit Ende 2006 wird aber auch ein kostenfreier Service zur Meldung über das Internet angeboten.



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