Wer kommt für die Portokosten zur Rücksendung des Fragebogens zur Güterverkehrsstatistik auf?
Nach § 15 Absatz 3 Bundesstatistikgesetz trägt der auskunftspflichtige Unternehmer die Portokosten. Seit Ende 2006 wird aber auch ein kostenfreier Service zur Meldung über das Internet angeboten.

