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Welche Fahrzeuge werden für die Statistik des Verkehrs europäischer Lastkraftfahrzeuge herangezogen?

In die statistische Erfassung des Güterkraftverkehrs nach Verordnung (EG) Nr. 1172/98, die für alle EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegen (seit 2002), Liechtenstein (seit 2003) und die Schweiz (seit 2006) gilt, sind alle Fahrzeuge eingeschlossen, die für die Güterbeförderung bestimmt sind. Fahrzeuge, deren Nutzlast 3,5 Tonnen oder deren zulässiges Gesamtgewicht 6 Tonnen unterschreitet, dürfen von der Erhebung ausgenommen werden. Von dieser Ausnahmeregelung wird in den einzelnen Meldestaaten zumeist - jedoch uneinheitlich - Gebrauch gemacht. Ab dem Berichtsjahr 2008 ist auch Kroatien freiwillig als Meldestaat beteiligt.



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