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Wie werden die Daten für die Statistik des Verkehrs europäischer Lastkraftfahrzeuge erhoben?

Die statistische Erhebung zum Güterkraftverkehr mit europäischen Fahrzeugen wird durch Verordnung (EG) Nr. 1172/98 geregelt. Sie gilt für die jeweiligen EU-Mitgliedstaaten seit 1999 und wurde 2002 auch in das EWR-Abkommen aufgenommen. Danach muss jeder EU-Mitgliedstaat sowie Norwegen (seit 2002), Liechtenstein (seit 2003) und die Schweiz (seit 2006) gemeinschaftliche Statistiken über den Güterkraftverkehr mit im jeweiligen Staat zugelassenen Güterkraftfahrzeugen und deren Fahrten erstellen. Die Datengewinnung erfolgt zumeist (wie in Deutschland) als Stichprobenerhebung. Die erhobenen Statistikdaten sind an das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaften (Eurostat) in Luxemburg zu übermitteln. Gemäß Verordnung (EG) Nr. 6/2003 übermittelt Eurostat wiederum aggregierte Daten aus diesem Datenpool an die nationalen Behörden der Mitgliedstaaten zur Vervollständigung der eigenen nationalen Datenbasis für Statistiken über den Güterkraftverkehr.



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