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Umtausch einer ausländischen Fahrerlaubnis

Inhaber einer ausländischen Fahrberechtigung, die weder im EU-Bereich noch in den Staaten der
Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) erteilt wurde, müssen vor Erlangung einer deutschen Fahrerlaubnis eine theoretische und eine praktische Prüfung ablegen.



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