Umtausch einer ausländischen Fahrerlaubnis
Inhaber einer ausländischen Fahrberechtigung, die weder im EU-Bereich noch in den Staaten der
Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) erteilt wurde, müssen vor Erlangung einer deutschen Fahrerlaubnis eine theoretische und eine praktische Prüfung ablegen.

