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Unterschriftsberechtigter (Benennung)

Person des benannten Technischen Dienstes, die die Mindestanforderungen an das eingesetzte Personal erfüllt und vom Technischen Dienst bei Erfüllung dieser Anforderungen nachweislich autorisiert wurde. Die Person übernimmt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfung und die Richtigkeit der Angaben im Gutachten bzw. Teilegutachten, soweit sie ihre Prüfung betreffen.



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