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Fragen zum Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog

Bitte wenden Sie sich zuständigkeitshalber an das für Ihr Bundesland zuständige Innen- oder Verkehrsministerium. Das Kraftfahrt-Bundesamt erstellt zwar den Katalog, die Erarbeitung der Details fällt jedoch in die Zuständigkeit der Bundesländer.


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