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Aufbietung

Die Seriennummer einer verloren gegangenen Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) wird im "Elektronischen Verkehrsblatt" (Amtsblatt des BMVBS) veröffentlicht. Wird der Zulassungsbehörde nach Fristablauf (14 Tage nach Veröffentlichung der Seriennummer) die Zulassungsbescheinigung nicht vorgelegt, kann eine Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt werden.



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