Punkte und ihre Haltbarkeit
Eintragungen über Verkehrsverstöße im Verkehrszentralregister werden nach Ablauf feststehender Fristen zuzüglich einer Überliegefrist von einem Jahr gelöscht. Die Löschung erfolgt von Amts wegen und braucht nicht beantragt zu werden.
Tilgungsfristen / Verkehrszuwiderhandlungen
2 Jahre (Beginn der Tilgungsfrist)
- bei einer Ordnungswidrigkeit (bei Tilgungshemmung jedoch nicht länger als fünf Jahre).
5 Jahre (Beginn der Tilgungsfrist)
- bei Straftaten, die nicht im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen stehen.
10 Jahre (Beginn der Tilgungsfrist)
- bei Straftaten, die im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen stehen.
- bei Entziehung, Versagung oder Erteilungssperre der Fahrerlaubnis.
Eine Tilgung erfolgt nur, wenn innerhalb dieser Fristen keine weiteren Verkehrsverstöße begangen werden.
Kurzfassung / Gesetzestext

