Logo Kraftfahrt-Bundesamt (Link zur Startseite)



Fragen und Antworten - Fahrzeugstatistik

Wieso ist der Fahrzeugbestand geschrumpft?

Früher beinhaltete der Fahrzeugbestand auch die Anzahl der vorübergehenden Stilllegungen. Mit der neuen Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) wurde das Zulassungsverfahren vereinfacht. Sämtliche Arten von Abmeldungen, auch die so genannten vorübergehenden Stilllegungen, gelten seit 01.03.2007 als "Außerbetriebsetzung". In der Konsequenz enthält der Fahrzeugbestand daher nur noch den "fließenden Verkehr" einschließlich der Saisonkennzeichen.

Was sind Haltergruppen?

Angaben zum Beruf beziehungsweise Gewerbe des Fahrzeughalters werden bei der Fahrzeugzulassung ermittelt und im Zentralen Fahrzeugregister gespeichert. Der Verschlüsselung liegt ein Verzeichnis mit 38 unterschiedlichen Haltergruppen beziehungsweise Wirtschaftszweigen zugrunde. In den statistischen Veröffentlichungen werden die 22 wichtigsten Kategorien ausgewertet. Mit der 2. Stufe der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) wurde die Systematik der Wirtschaftszweige der europäischen Gemeinschaft (NACE Revision 2) geändert.

Wo bekomme ich Informationen über Europa- oder Auslandsstatistiken?

Die Datenhaltung und -auswertung des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) zur Fahrzeugstatistik umfasst ausschließlich nationale Daten. Europa-Zahlen (englisch) sind zum Beispiel unter www.acea.be erhältlich.

Wo erhalte ich Informationen über Fahrzeugflotten?

Auswertungen über die Halter von Fuhrparks (Fahrzeugflotten) werden nur als kostenpflichtige Sonderauswertungen erstellt. Auf dieser Basis erstellte Auswertungen können bei speziellen Dienstleistern bezogen werden.

Wo erhalte ich Informationen über Händler- und Werkstättennetze?

Die Automobil-Hersteller, Verbände und Klubs.

Wann ist Monatsabschluss der Neuzulassungen?

Die Datenmeldungen der Zulassungsbehörden werden weitestgehend tagesaktuell übermittelt. Der monatliche Abschluss wird in der Regel am 1. Werktag des Folgemonats durchgeführt. Die ersten Auswertungen werden am darauf folgenden Tag im Internet als Pressemitteilung veröffentlicht.



Diese Seite:

© Kraftfahrt-Bundesamt, alle Rechte vorbehalten.