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Legalbewährung von Fahranfängern

Forschungsprojekt 2.9552 im Auftrag der Bundesanstalt für Straßenwesen

Für die besonders unfallgefährdeten vorwiegend jungen Fahranfänger wurde mit der zweijährigen Probezeit eine Bewährungszeit eingeführt. Sie soll zu einer vorsichtigeren Fahrweise führen.

Detaillierte Analysen zur Verkehrsauffälligkeit und Rückfälligkeit von Fahranfängern sowie zum prognostischen Wert des während der Probezeit gezeigten Verkehrsverhaltens für die weitere Verkehrsbewährung fehlten. Mit dem Forschungsprojekt "Legalbewährung von Fahranfängern" wurden Erkenntnisse gewonnen über Verkehrsdisziplin und Risikobereitschaft von Fahranfängern. Sie dienen der Entwicklung wirksamer Beeinflussungsmaßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit.

Die Datenbasis für diese Untersuchung bildeten rund 11.000 erfasste Fahranfänger mit Pkw-Fahrerlaubnis und knapp 6.000 Personen für eine gesonderte Analyse zur Alkoholauffälligkeit. Eine unabhängige Stichprobe diente dazu, die Stabilität der gewonnenen Statistikdaten zu prüfen.

Der Forschungsbericht wurde im März 1997 als Bericht der Bundesanstalt für Straßenwesen in der Unterreihe "Mensch und Sicherheit" als Heft M 71 veröffentlicht (ISSN 0943-9315/ISBN 3-89429-824-3).

Er ist zum Preis von 13,04 Euro zu beziehen beim:

Wirtschaftsverlag NW
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