Typgenehmigungen
Was ist ein Typgenehmigungsverfahren?
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Quelle: KBA
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) erteilt für serienmäßig herzustellende Fahrzeuge und Fahrzeugteile Typgenehmigungen mit bundes- und europaweiter Geltung. Es wird nach drei Rechtskreisen unterschieden.
Im "nationalen Rechtskreis" werden Allgemeine Betriebserlaubnisse (ABE) und Bauartgenehmigungen (ABG) nach den §§ 20, 22 und 22a der
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) erteilt. Typgenehmigungen in den "internationalen Rechtskreisen" richten sich nach EG sowie anwendbaren ECE-Regelungen (ECE = Economic Commission for Europe).
Als ersten Schritt hat der Antragsteller vor Erteilung einer Typgenehmigung das Verfahren der Anfangsbewertung zu durchlaufen. Die Anfangsbewertung stellt sicher, dass durch vorhandene und funktionierende qualitätssichernde Maßnahmen nur Produkte ausgeliefert werden, die dem jeweils genehmigten Typ entsprechen.
Detaillierte Informationen zur Anfangsbewertung können Antragsteller durch
- das Merkblatt MAB -
Merkblatt zur Anfangsbewertung (pdf 477-KB)
- und Ihre Partner im Typgenehmigungsverfahren erhalten.
Um das Verfahren möglichst transparent und einfach zu gestalten, sind vom KBA eine Vielzahl von Verzeichnissen und sonstigen Hilfestellungen erstellt worden.
Eine Auswahl der aus unserer Sicht wichtigsten finden Sie nachfolgend:
- Verzeichnis der Merkblätter und Leitfäden
- Informationssystem Typgenehmigungsverfahren
- Verzeichnisse der benannten Technischen Dienste
- Ihre Partner im Typgenehmigungsverfahren
Wurden Antragstellern Typgenehmigungen erteilt, unterliegen sie einem Konformitätsüberprüfungsverfahren. Hierbei wird stichprobenartig überprüft, ob die Typgenehmigungsinhaber genehmigungskonforme Produkte in den Verkehr bringen.
Grundsätzlich wird empfohlen, vor erstmaliger Beantragung mit den nachfolgend genannten Ansprechpartnern Kontakt aufzunehmen.

