Fahrerlaubnis auf Probe (FaP)
Die Fahrerlaubnis wird bei erstmaligem Erwerb auf Probe erteilt. Diese Bewährungszeit beträgt vom Zeitpunkt der Erteilung an zwei Jahre.
Die Fahrerlaubnis wird bei erstmaligem Erwerb auf Probe erteilt. Diese Bewährungszeit beträgt vom Zeitpunkt der Erteilung an zwei Jahre.