Mehr zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG)
Mit dem GPSG werden unter anderem die europäischen Anforderungen an die allgemeine Produktsicherheit von Verbraucherprodukten der
EG-Richtlinie 2001/95/EG (pdf 386-KB) in das deutsche Recht übernommen. Speziell bei Verbraucherprodukten wie Pkw und Krafträdern und entsprechendem Zubehör wird damit die Verbraucherseite gestärkt.
Hersteller von Verbraucherprodukten dürfen nur sichere Produkte in den Markt bringen. Sie müssen Verbraucher über den sicheren Gebrauch der Produkte informieren. Verbraucherprodukte müssen rückverfolgbar sein und über Produktgefahren müssen die verantwortlichen Hersteller oder Importeure frühzeitig das KBA informieren. Mit Hilfe des europäischen Schnellmeldesystems RAPEX wird der zügige Informationsaustausch über gefährliche Produkte zwischen den Behörden der Europäischen Union ermöglicht. Zudem ist das KBA verpflichtet, der Öffentlichkeit über gefährliche Verbraucherprodukte Auskunft zu geben.
Zur zielgerichteten Beseitigung gefährlicher Produkte, wurde ein "
Kodex zur Ausführung des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG) bei Straßenfahrzeugen (pdf 337-KB)" vereinbart.

