Nationale Typgenehmigung - Allgemeine Betriebserlaubnisse (ABE) und Bauartgenehmigungen (ABG)
Diese Genehmigungen haben nationale Geltung. Sie richten sich nach den Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), Fahrzeug-Genehmigungsverordnung (FGV) und Fahrzeugteileverordnung (FzTV).
Dem Inhaber einer solchen Genehmigung werden weitreichende Rechte und damit eine große Verantwortung übertragen: Er darf auf der Grundlage dieser Genehmigungen eine beliebige Anzahl gleichartiger Fahrzeuge herstellen, darf die Fahrzeugdokumente selbst ausfüllen und darin die Übereinstimmung des jeweiligen Einzelfahrzeugs mit dem genehmigten Typ bescheinigen. Diese Bescheinigung ist die Grundlage für die Zuteilung des amtlichen Kennzeichens durch die Zulassungsbehörde. Da eine technische Prüfung des Einzelfahrzeugs entfallen kann, stellt das Typgenehmigungsverfahren eine erhebliche Verwaltungsvereinfachung dar.
Doch die Zeit bleibt nicht stehen. Die altgewohnte "ABE" nach den Vorschriften der StVZO zum Beispiel für einen "Personenkraftwagen" (Pkw) existiert schon heute nicht mehr. Schon jetzt werden auch alle anderen Fahrzeugarten wie zum Beispiel Lastkraftwagen (Lkw) oder Omnibusse nach den Vorschriften von EG-Richtlinien geprüft werden. Näheres dazu finden Sie unter Typgenehmigungen nach EG-Richtlinien.