GSB 7.1 Standardlösung

Navigation und Service

Seiteninhalt

6. Sitzung des Beirates im Kraftfahrt-Bundesamt

Ausgabejahr:  2021
Datum: 22.09.2021

Am 22. September 2021 trat der Beirat beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zu seiner 6. Sitzung zusammen. Die Beiratssitzung fand aufgrund der andauernden Corona-Pandemie erneut als Videokonferenz statt.

Nach der Begrüßung durch den Vorsitzenden Herrn Prof. Lemmer wurden neun Tagesordnungspunkte behandelt, die im Vorwege durch die Mitglieder der Beirats sowie das KBA eingebracht wurden. Zu den Themenfeldern gehörten u. a. das Autonome Fahren, sowie die Sachstände zur Certificate of Conformity (CoC)-Datenbank, der der EU-Fahrzeug-Einzelgenehmigungen sowie der nationalen Verordnung zur Typgenehmigung und Marktüberwachung.

Das KBA berichtete über die Eröffnung seines Prüflabors in Harrislee und über das Prüfgelände in Leck. Dazu wurden die neuen Prüfmöglichkeiten erörtert.

Seitens der Beiräte wurden in der Sitzung Vorschläge zur Nutzerfreundlichkeit des jährlichen Marktüberwachungsberichts und der Internetpräsenz des KBA eingebracht.

In Folge der Diesel-Abgasthematik liegen eine Vielzahl an Auskunftsersuchen nach den Informationsfreiheitsrechten sowie diverse Amtshilfeersuchen durch Landes- und Oberlandesgerichte beim KBA vor. Der Beirat erkundigte sich nach dem Ablauf und der Dauer eines Verwaltungsverfahrens. Das KBA strebt grundsätzlich eine durchschnittliche Bearbeitungszeit von einem Monat als Richtschnur an. Die Anzahl der Amtshilfeersuchen stieg von rd. 380 Eingängen in 2020 auf mehr als 2000 solcher Eingänge in 2021 (Stand 01.09.2021). Insbesondere pauschale Anfragen nach den Informationsfreiheitsrechten erfordern regelmäßig die Sichtung umfangreicher Verwaltungsakten und verursachen daher entsprechend erhöhten Bearbeitungszeiten. Das KBA teilte dazu mit, dass eine möglichst weitreichende Konkretisierung und Eingrenzung des Antragsbegehrens auf den tatsächlichen Bedarf des Antragstellers anzustreben sei, um der hohen Anzahl an Anfragen gerecht werden zu können.