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7. Sitzung des Beirates im Kraftfahrt-Bundesamt

Ausgabejahr:  2022
Datum: 17.03.2022

Am 17. März 2022 trat der Beirat beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zu seiner 7. Sitzung zusammen. Die Beiratssitzung fand aufgrund der weiter andauernden Corona-Lage wiederum als Videokonferenz statt.

Nachdem das KBA über wichtige aktuelle Themen berichtet hatte, wurden u. a. folgende Tagesordnungspunkte behandelt.

Es wurde zum aktuellen Stand der Verordnung zum Autonomen Fahren, insbesondere des Genehmigungsverfahrens im KBA sowie zu den Arbeitsergebnissen der einzelnen Arbeitsgruppen berichtet.

Rückrufe im Zusammenhang mit Assistenzsystemen sowie die Besonderheiten der stetig steigenden Digitalisierung wurden erörtert und diskutiert.

Das KBA stellte die bisherigen Urteile des EuGH dar und berichtete zu dem in Kürze erwarteten Urteil C-128/20.

Seitens des KBA wurde zum Stand und Neuerungen des Prüflabors in Harrislee sowie des Prüfgeländes in Leck berichtet. Der Beirat lobte die Entwicklungen und stellte den hohen technische Stand der Testinfrastruktur fest.

Der Stand der bisherigen Vorbereitung des Marktüberwachungsberichts 2021, welcher auch die Anregungen des Beirats berücksichtigt, wurde vom KBA vorgestellt. Der gute Austausch zwischen KBA und Beirat im Rahmen der Weiterentwicklung des Berichts wurde seitens des Beirats hervorgehoben.

Das KBA informierte den Beirat über die weiterhin erhebliche Zahl eingehender Anfragen von Bürgern und Gerichten im Zusammenhang mit Emissionen von Dieselmotoren und der zur Bewältigung eingerichteten Projektgruppe sowie weiteren Maßnahmen.

Die Stärkung des Verbraucherschutzes, u. a. die Form der Halteranschreiben für eine Darstellung der jeweiligen Sachlage wurde diskutiert.

Schließlich wurde das Thema des On-Board Fuel Consumption Monitoring (OBFCM) unter Einbeziehung eines Gastredners des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) erörtert.