und damit jeder zehnte im Januar 2021 neu zugelassene Personenkraftwagen (Pkw) war ein Elektro-Fahrzeug (BEV).
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und damit jeder zehnte im Januar 2021 neu zugelassene Personenkraftwagen (Pkw) war ein Elektro-Fahrzeug (BEV).
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(Fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeiten nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO))
BKat-Nr. *) | Delikt | Punkte | FaP- Kategorie **) | Regelsatz EURO | Fahrverbot |
---|---|---|---|---|---|
102 | Ladung oder Ladeeinrichtung nicht so verstaut oder gesichert, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen oder herabfallen können | ||||
102.1 | ... bei Lastkraftwagen oder Kraftomnibussen bzw. ihren Anhängern | 1 P | B | 60 | nein |
102.1.1 | ... mit Gefährdung | 1 P | B | 75 | nein |
102.2 | ... bei anderen Kraftfahrzeugen bzw. ihren Anhängern | ||||
102.2.1 | ... mit Gefährdung | 1 P | B | 60 | nein |
104 | Fahrzeug geführt, dessen Höhe zusammen mit der Ladung mehr als 4,20 m betrug | 1 P | B | 60 | nein |
*) BKat-Nr. = Bußgeldkatalog-Nummer
**) FaP = "Fahrerlaubnis auf Probe".
A und B bezeichnet die FaP-Kategorie (A steht für schwerwiegende und B für weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung).
© Kraftfahrt-Bundesamt, Flensburg