Die Auswahl der einzustellenden Auszubildenden und Studierenden erfolgt durch einen Auswahlausschuss bestehend aus Vertretern des Personal- und Fachbereichs sowie den Interessenvertretungen.
Im ersten Schritt werden die Bewerberinnen und Bewerber nach der schulischen Qualifikation ausgewählt. Im zweiten Schritt ist ein Berufseignungstest für das jeweilige Berufsbild abzulegen. Nach dessen Auswertung werden im dritten Schritt die Bewerberinnen und Bewerber, die gute Ergebnisse erzielt haben, zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen, um den bisherigen Eindruck in einem persönlichen Gespräch abzurunden. Nach Auswertung aller Ergebnisse trifft das Gremium eine Auswahl der einzustellenden Auszubildenden beziehungsweise Studierenden. Alle bis dahin im Auswahlverfahren verbliebenen Bewerberinnen und Bewerber werden über die Entscheidung informiert.
Die Ausbildung beginnt am 01.08. eines Jahres mit einem Einführungslehrgang, an dem die Auszubildenden und Studierenden aller Berufsbilder des neuen Ausbildungsjahrganges teilnehmen. Inhalte dieses Lehrganges sind zum Beispiel: Einstellungsformalitäten, Aufgaben und Aufbau des KBA, Datenschutz, Arbeitssicherheit und vieles mehr.
Nach dem Einführungslehrgang beginnt die Ausbildung in den verschiedenen Fachabteilungen des KBA.