GSB 7.1 Standardlösung

Navigation und Service

Seiteninhalt

Praktikum im Rahmen von berufsfördernden Maßnahmen

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bietet für Personen, die an einer berufsfördernden Maßnahme teilnehmen, die Möglichkeit an, ihr Pflichtpraktikum hier zu absolvieren.

Ob im Bereich Verwaltung, Statistik, Recht oder Softwareentwicklung: gerne wird geprüft, ob ein Praktikum in den entsprechenden Fachbereichen möglich wäre.

Inhalt der Bewerbung:

  • Anschreiben (mit der Angabe des genauen Praktikumszeitraumes und des gewünschten Praktikumsbereiches)
  • Lebenslauf
  • Zeugnisse
  • Bezeichnung der Maßnahme

Um rechtzeitig im Fachbereich anfragen zu können, wird eine Bewerbung spätestens 6-8 Wochen vor dem geplanten Beginn des Praktikums benötigt.

Kontakt:
E-Mail: ausbildung@kba.de

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Das KBA verwendet auf seiner Internetseite ausschließlich technisch notwendige Cookies. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich mit der Nutzung dieser Cookies einverstanden. Detaillierte Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK